Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich alle Schüler im PZ des Schulzentrums aufhalten.
In den großen Pausen dürfen sich die Schüler auf dem Pausenhof aufhalten. Bei Regen
und Minustemperaturen können sich die Schüler auch im PZ aufhalten.
In den 5-Minuten-Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes verboten. Die Schüler
verbleiben im Klassenraum.
In der Mittagspause dürfen sich die Schüler auf den Schulhöfen oder im Schulgebäude
(dort nur im Erdgeschoss und auf der Ebene Mensa) aufhalten.
II. Verhalten auf dem Schulgelände während der Schulzeit
Die Schüler/innen müssen pünktlich zum Stundenbeginn in den Klassenräumen sein.
Jeder Schüler ist zum Hof- und Ordnungsdienst verpflichtet.
Nach Unterrichtsschluss sind die Unterrichtsräume ordentlich zu verlassen und die
Stühle auf die Tische zu stellen.
Fahrräder sind auf den vorgesehenen Plätzen im Schulgelände verschlossen
abzustellen. Das Befahren des Schulhofs ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Benutzung von elektronischen Geräten wie beispielsweise Smartphone, Handy,
MP3-Player, o.Ä. ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Bei Verstößen muss das Gerät
unverzüglich abgegeben werden und kann nur vom Erziehungsberechtigten im
Sekretariat abgeholt werden.
P.Hauck, Rektor
Hier können Sie die Hausordnung der Geschwister-Scholl-Hauptschule Meckenheim
herunterladen (PDF)